Häufige Fragen

Um einige allgemeine und organisatorische Probleme im Vorhinein zu klären, finden Sie hier die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.

1) Benötige ich eine Überweisung?

Ja, Sie benötigen eine Überweisung, um zu uns kommen zu können.  Wir stellen dazu auf dieser Webseite für Ihre Haustierärzt*innen ein Überweisungsformular zum Download zur Verfügung. Im Anschluss an die Behandlung erhält Ihr*e Haustierärzt*in eine Rücküberweisung.

2) Sollte ich mir einen Termin geben lassen?

Unbedingt! Unsere Praxis bietet eine reine Terminsprechstunde an, um zu gewährleisten, dass ausreichend Zeit für die überwiesenen Patienten zur Verfügung steht. Dies ist zur Qualitätswahrung der von uns angebotenen Leistungen dringend erforderlich. Wir bemühen uns bei der Erstvorstellung um eine ausführliche Beratung, um dann zusammen mit Ihnen einen Behandlungsplan für den jeweiligen Patienten zu entwerfen.

3) Werden immer gleich aufwendige Untersuchungen durchgeführt?

Nein.
Die durchzuführenden Untersuchungen legen Sie im Gespräch mit der Tierärztin oder dem Tierarzt fest. Dabei werden Sie gerne auch über den finanziellen Aufwand einer Untersuchung informiert. Prinzipiell werden zunächst eine klinische Untersuchung, Blutuntersuchung oder Röntgen erforderlich sein. Bei überwiesenen Patienten sind diese Untersuchungen möglicherweise schon durchgeführt worden und werden eventuell ergänzt. Eine weiterführende, aufwendigere Diagnostik (Ultraschall, Endoskopie, CT, etc.) ist bei vielen komplizierteren Fällen notwendig und wird mit Ihnen vorher detailliert besprochen.

4) Was muss ich vor einer Untersuchung beachten?

Für viele Untersuchungen (z. B. Blutuntersuchungen, Röntgen in Kurznarkose) sollte Ihr Tier ungefähr 8 Stunden nüchtern sein, um gut interpretierbare Ergebnisse zu erhalten. Außerdem lässt dies die Möglichkeit einer Untersuchung in Sedation oder Kurznarkose offen. Nüchtern bedeutet in diesem Zusammenhang Futterentzug, die Wasseraufnahme hingegen ist in der Regel bei Routineuntersuchungen bis kurz vor dem Termin erlaubt. Ultraschalluntersuchungen des Bauchraumes oder endoskopische Untersuchungen des Darms können auch eine längere Nüchternperiode (24-36 Stunden) erforderlich machen.  Bringen Sie bitte alle Unterlagen über Vorbehandlungen und Untersuchungsergebnisse Ihrer Haustierärztin/Ihres Haustierarztes mit zum Termin oder schicken Sie uns diese vorab per E-Mail!

5) Muss ich lange auf meine Untersuchung warten?

In der Regel bieten wir Ihnen einen Untersuchungstermin innerhalb einer Woche an, in akuten oder Notfällen natürlich auch am gleichen oder folgenden Tag.

6) Was muss ich vor einer Operation beachten?

Am Tage der Operation sollte der Patient nüchtern sein, das bedeutet: nach 22 Uhr am Vorabend keine feste Nahrung mehr! Wasser ist bis 2 Stunden vor dem Termin erlaubt.

7) Wie hoch ist das Risiko der Narkose?

Unsere Praxis legt hohen Wert auf eine sichere Narkose. Hierzu besitzen wir eine moderne, hochwertige Ausrüstung zur Durchführung und Überwachung von Inhalations- und intravenösen Narkosen auf humanmedizinischem Standard. Außerdem bietet unsere Praxis als erste und bislang einzige Tierarztpraxis in Berlin eine fachtierärztliche Spezialisierung im Bereich „Anästhesie beim Kleintier. Um die Sicherheit der Narkose weiter zu verbessern, führen wir routinemäßig bei Narkosepatienten Blutuntersuchungen zur Überprüfung der Organfunktionen unmittelbar vor der Narkose durch. Diese werden, je nach Risikogruppe des Patienten, um weitere Untersuchungen (z.B. kardiologische Untersuchung mit Ultraschall, Messung der Blutgerinnungszeit) ergänzt. Bei einem Patienten mit stabilen Organfunktionen und einem erfahrenen Anästhesisten ist das Narkoserisiko sehr gering und in der Regel kein Argument gegen einen Eingriff.

8) Was muss ich nach einer Operation beachten?

Sie erhalten genaue Informationen zur Nachbehandlung des Patienten beim Abholungstermin. Bitte halten Sie diese Anweisungen strikt ein. Für allgemeine Hinweise zum Verhalten nach einer Operation steht Ihnen das Informationsblatt „Operation“ zum Download zur Verfügung.

9) Was muss ich beachten, wenn mein Tier zur stationären Behandlung aufgenommen wird?

Es ist unser Ziel, Patienten nach Untersuchungen in Narkose und nach Operationen frühestmöglich nach Hause zu entlassen. Hierbei steht jedoch die Sicherheit des Patienten an erster Stelle. Sollte bei Ihrem Tier dennoch eine stationäre Aufnahme notwendig werden, ist dies meist zur optimalen Versorgung und Stabilisierung des Patienten dringend erforderlich, um eine intensive Überwachung und Therapie zu gewährleisten.  Vor einer stationären Aufnahme geben wir Ihnen gern eine Information über die zu erwartenden Kosten.

10) Honorar

Wir erstellen unsere Rechnungen detailliert und beantworten Fragen dazu gern. Für uns gilt selbstverständlich die Gebührenordnung für Tierärzt*innen (GOT). Für weitere Informationen hierzu steht Ihnen das Informationsblatt „Anpassung der Gebührenordnung“ als Download zur Verfügung.
Bitte begleichen Sie unsere Rechnung im Anschluss an die Behandlung bzw. bei Abholung Ihres Tieres in bar oder per Karte. Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Tierkrankenversicherung bieten wir nur in Ausnahmefällen an und bedarf der Zustimmung des behandelnden Tierarztes/ der behandelnden Tierärztin.

11) Kostenvoranschläge

Wir geben Ihnen gerne eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten einer aufwändigen Behandlung oder eines chirurgischen Eingriffes. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns über E-Mail.